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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Sicherheitsberatung, Personen- und Objektschutz

Stand: November 2026


Mustafa Albahraany
Albahraany — Security Consulting & Protection Services
Am Heidacker 28 A · 31228 Peine
kontakt@albahraany.de · 0174 2324777

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Sicherheitsberatung, Lagebewertungen, Personen- und Begleitschutz, Objektschutz, Veranstaltungsschutz, Einsatzleitung sowie damit zusammenhängende Leistungen zwischen Mustafa Albahraany (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern.
  2. Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, soweit in einzelnen Bestimmungen nichts anderes geregelt ist.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder im Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
  3. Grundlage jedes Auftrags ist eine Lagebewertung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Auftrag abzulehnen, wenn er nach seiner Einschätzung nicht verantwortbar, nicht rechtmäßig oder mit den vorhandenen Erlaubnissen nicht durchführbar ist.

§ 3 Art und Umfang der Leistungen

  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die sorgfältige und fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht ein bestimmter Erfolg. Insbesondere kann der Auftragnehmer nicht gewährleisten, dass Straftaten, Schäden oder Übergriffe vollständig verhindert werden.
  2. Art, Umfang, Zeiten und Orte der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gemeinsam abgestimmten Einsatz- bzw. Dienstanweisung.
  3. Der Auftragnehmer und seine Einsatzkräfte üben keine hoheitlichen Befugnisse aus. Sie handeln im Rahmen der gesetzlichen Jedermannrechte sowie der ihnen vom Auftraggeber übertragenen Rechte, insbesondere des Hausrechts.
  4. Bewaffnete Leistungen werden ausschließlich im Einzelfall, bei entsprechender Gefährdungslage und auf Grundlage der erforderlichen waffenrechtlichen und behördlichen Erlaubnisse erbracht. Ob, in welchem Umfang und mit welchen Mitteln eine Bewaffnung erfolgt, entscheidet allein der Auftragnehmer.
  5. Leistungen im Ausland werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht.

§ 4 Einsatzkräfte und Nachunternehmer

  1. Der Auftragnehmer setzt ausschließlich Personen ein, die die gesetzlichen Anforderungen nach § 34a GewO und der Bewachungsverordnung erfüllen.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Nachunternehmer mit eigener Erlaubnis nach § 34a GewO einzusetzen, sofern nicht ausdrücklich eine persönliche Leistungserbringung durch den Auftragnehmer vereinbart ist.
  3. Die Auswahl, Einteilung und Führung der Einsatzkräfte obliegt dem Auftragnehmer.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig und vollständig alle Informationen zur Verfügung, die für die Lagebewertung und die Durchführung des Auftrags erforderlich sind, insbesondere zu bekannten Gefährdungen, Bedrohungen, Vorfällen und besonderen Umständen.
  2. Er informiert den Auftragnehmer unverzüglich über jede Änderung der Gefährdungslage oder der Einsatzbedingungen.
  3. Er gewährt den erforderlichen Zugang zu Objekten, Räumen und Informationen, überträgt soweit erforderlich das Hausrecht und benennt eine jederzeit erreichbare Kontaktperson.
  4. Verletzt der Auftraggeber diese Pflichten, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Folgen. Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

§ 6 Weisungen und Einsatzleitung

  1. Der Auftraggeber kann im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs Weisungen erteilen. Weisungen, die den Leistungsumfang erweitern, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  2. Taktische und sicherheitsrelevante Entscheidungen im Einsatz trifft der Auftragnehmer bzw. die von ihm bestimmte Einsatzleitung.
  3. Weisungen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder die Sicherheit der Schutzperson, Dritter oder der Einsatzkräfte gefährden, werden nicht ausgeführt.

§ 7 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zuschläge (z. B. für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit), Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Auslagen werden gesondert berechnet, soweit dies vereinbart ist.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  4. Bei längerfristigen Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, monatlich oder nach erbrachten Teilleistungen abzurechnen. Bei Aufträgen mit erheblichem Vorlauf oder Kostenaufwand kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 288 BGB.

§ 8 Absage und Verschiebung durch den Auftraggeber

  1. Sagt der Auftraggeber einen fest vereinbarten Einsatz ab oder verschiebt ihn, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer folgende pauschale Entschädigung verlangen:
    • bei Absage weniger als 72 Stunden vor Einsatzbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung für den abgesagten Zeitraum,
    • bei Absage weniger als 24 Stunden vor Einsatzbeginn: 80 % der vereinbarten Vergütung für den abgesagten Zeitraum.
  2. Bereits entstandene, nicht stornierbare Kosten (z. B. Reise- oder Übernachtungskosten) sind zusätzlich zu erstatten.
  3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 9 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung in den Fällen des Absatzes 2 zusätzlich der Höhe nach auf die Deckungssummen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Diese liegen über den Mindestversicherungssummen nach § 14 der Bewachungsverordnung und werden auf Anfrage mitgeteilt.
  5. Für Bargeld, Wertpapiere, Schmuck und sonstige Wertsachen haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese ihm ausdrücklich zur Bewachung oder Verwahrung übergeben wurden.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Einsatzkräfte und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  7. Unternehmer haben Schäden dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Kenntnis, in Textform anzuzeigen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer behandelt alle Informationen über den Auftraggeber, Schutzpersonen, Objekte, Abläufe und Sicherheitsvorkehrungen streng vertraulich. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
  2. Der Auftraggeber behandelt Einsatzkonzepte, Dienstanweisungen, Einsatzpläne und sonstige Unterlagen des Auftragnehmers ebenfalls vertraulich und gibt sie nicht ohne Zustimmung an Dritte weiter.
  3. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Auftrags und nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.
  4. Referenzen werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers genannt.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Einzelaufträge enden mit Abschluss des vereinbarten Einsatzes.
  2. Unbefristete Verträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn die Fortführung des Auftrags die Sicherheit der Einsatzkräfte unvertretbar gefährden würde oder der Auftraggeber trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist.
  4. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 12 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie behördliche Anordnungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.

§ 13 Hinweis für Verbraucher

Verbrauchern kann bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail oder Telefon) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Angebot beigefügt wird.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
  3. Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.